Das Bundesarbeitsgericht hat ein Verfahren wegen der Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung im zweiten Durchgang – nachdem das Bundesverfassungsgericht ein erstes Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der katholischen Arbeitgeberin aufgehoben hat – ausgesetzt, um dem Gerichtshof der Europäischen Union Rechtsfragen zur EU-Gleichbehandlungsrichtlinie zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der
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