Fehlt es an einem Genehmigungsbeschluss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft für den Bau eines Gartenhauses auf einer Sondernutzungsfläche, ist das Gartenhaus zu entfernen. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Klage stattgegeben, mit der ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sich gegen ein aufgestelltes Gartenhäuschen gewehrt hat. Der Kläger wohnt
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