Weihnachtsgeld in der Wohnungswirtschaft

Berechnung des Anspruchs auf 13. Monatsgehalt („Weihnachtsgeld“) nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für die Bundesrepublik Deutschladnd erfolgt ohne Einbeziehung von Überstunden, Leistungs- oder Erschwerniszulagen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die Auslegung des

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