Das Bundesverfassungsgericht verlangt beim Zweiten Deutschen Fernsehen eine Änderung der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien – des Fernsehrats und des Verwaltungsrates – des ZDF: Auf einen Staatsvertreter oder Politiker müssen zukünftig, spätestens ab Juli 2015, zwei Vertreter mit gesellschaftlichem Sachverstand kommen. Damit waren die Normenkontrollanträge der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den
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