Der Zeckenbiss eines Polizeibeamten kann zwar ein Dienstunfall sein. Allerdings trägt der Beamte die volle Beweislast dafür, dass die Zecke auch tatsächlich bei einem Einsatz des Polizeibeamten zugebissen hat.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster
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