Der Zeckenbiss als Dienstunfall

Der Zeckenbiss eines Polizeibeamten kann zwar ein Dienstunfall sein. Allerdings trägt der Beamte die volle Beweislast dafür, dass die Zecke auch tatsächlich bei einem Einsatz des Polizeibeamten zugebissen hat.

In dem hier vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster

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Zeckenbiss als Dienstunfall?

Ein Zeckenbiss kann zumindest nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Neustadt nicht als Dienstunfall anerkannt werden, solange nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Zecke den Beamten befallen hat.

In dem jetzt vom Verwaltungsgericht

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