Trotz Monopolbildung kann ausnahmsweise nach den Grundsätzen der Sanierungsfusion ein Zusammenschluss zweier Zeitungen stattfinden, wenn einem Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Insolvenz droht und seine Marktposition ohnehin dem Erwerber zufallen würde und es insbesondere auch keinen alternativen Erwerber gibt.
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