Bordell oder bloße Zimmervermietung?

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofs liegt eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes vor, wenn dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück

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