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Die Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln

Die Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind unwirksam.

So hat das Oberlandesgericht Dresden in dem hier vorliegenden Fall einer Musterfeststellungsklage entschieden, die von der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig eingereicht worden ist. Der Verein begehrt

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Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln

Haben die sogenannten Zinsanpassungsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu einer unangemessenen Benachteiligung der Bankkunden geführt, sind die von der Bank verwandten Klauseln teilweise unwirksam. Ein Bankkunde kann aber nur eine Korrektur der Zinsberechnung für höchstens fünf Jahre verlangen, wenn er jahrelang

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