Zahlungsklage nach Forderungsabtretung

Eine nach Prozesseinleitung vermögenslos gewordene Partei, die den Prozess nach einer Abtretung und Ermächtigung durch den Zessionar, die Forderung prozessual geltend zu machen, fortführt, handelt grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

Zwar liegen in einem solchen Fall die Voraussetzungen für eine gesetzliche Prozessstandschaft

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