Bundesgerichtshof

Die Klageänderung in der Revisionsinstanz

Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig.

Dem Kläger ist es daher prozessrechtlich auch verwehrt, die Feststellung des Annahmeverzugs in der Revisionsinstanz auf die durch die (teilweisen) Klage- bzw. Rechtsmittelrücknahmen geschaffene geänderte Sachlage zu stützen, da dies eine Klageänderung

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