Verwaltungsgericht/Finanzgericht Köln

Terminverlegung bei Corona-Verdacht

Ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung kann sich auch daraus ergeben, dass der Beteiligte an bestimmten (noch leichten) Krankheitssymptomen leidet, die für eine mögliche Corona-Infektion sprechen können, und beim Finanzgericht für solche Personen aus Gründen des Infektionsschutzes ein Zugang zum

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