Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschiedenen Fall hatte ein Autohaus aus Essen geklagt, das sich auf den Import
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