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Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Wird eine tarifvertragliche Leistung als „Zuschuss zum Kurzarbeitergeld“ bezeichnet, liegt die Annahme nicht fern, dass der Zuschuss in seiner Summe umso höher sein soll, je größer der Verdienstausfall der betroffenen Arbeitnehmer durch die Kurzarbeit ist.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht

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