Spricht viel für die Annahme, dass ein Ausbleiben von Zahlungen für eine Jüdische Gemeinde existenzbedrohend sein kann, hat das Land Berlin auf der Grundlage einer reinen Interessenabwägung vorläufig weiterhin staatliche Zuschüsse auszuzahlen.
So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem hier
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