Der Gegenstandswert bei einem Streit über das Zutrittsrecht eines Betriebsratsmitglieds zum Betrieb zwecks Ausübung des Betriebsratsmandats entspricht dem Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und ist nicht an der monatlichen Vergütung des Betriebsratsmitglieds zu orientieren.
Die Festsetzung
Artikel lesen
