Jüdische Emigranten und das Refoulement-Verbot

Je­den­falls seit In­kraft­tre­ten des Zu­wan­de­rungs­ge­set­zes kön­nen sich jü­di­sche Emi­gran­ten aus der ehe­ma­li­gen So­wjet­uni­on al­lein auf­grund ihrer Auf­nah­me nicht auf das flücht­lings­recht­li­che Ab­schie­bungs­ver­bot (Re­fou­le­ment-Ver­bot, Art. 33 Abs. 1 GFK) be­ru­fen.

Gemäß § 1 Abs. 1 HumHAG genießt im Bundesgebiet die Rechtsstellung

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Zuwanderung neuer Arbeitskräfte

Zum 1. Januar 2009 treten neuen Bestimmungen in Kraft, mit denen das Aktionsprogramm der Bundesregierung „zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ umgesetzt werden soll. Damit soll – unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation – der sich mittel- und langfristig ergebende

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