Zum 1. Januar 2009 treten neuen Bestimmungen in Kraft, mit denen das Aktionsprogramm der Bundesregierung „zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ umgesetzt werden soll. Damit soll – unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation – der sich mittel- und langfristig ergebende zusätzliche Bedarf an Hochqualifizierten gedeckt werden.

Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der Arbeitsmarktzugang wird für alle Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten durch den Verzicht auf die Prüfung des Vermittlungsvorrangs inländischer Arbeitsuchender erleichtert (bisher galt dieser Verzicht nur für Ingenieure der Fachrichtungen Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik).
- Für deren Familienangehörige und für die Familienangehörigen von Drittstaatsakademikern wird ebenfalls auf die Prüfung des Vermittlungsvorrangs verzichtet.
- Jungen geduldeten Ausländern, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, wird der uneingeschränkte Zugang zu jeder betrieblichen Ausbildung eröffnet.
- Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Akademiker aus Drittstaaten wird über den IT-Bereich hinaus für alle Fachrichtungen unter Verzicht auf das nach geltendem Recht bisher geforderte öffentliche Interesse an der Beschäftigung mit Vorrangprüfung geöffnet.
- Bei Absolventen deutscher Auslandsschulen wird auf die Vorrangprüfung verzichtet bei Aufnahme einer qualifizierten betrieblichen Ausbildung und für die anschließende Weiterbeschäftigung im erlernten Beruf sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses für eine der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung.
- Auf die Vorrangprüfung wird verzichtet bei leitenden Angestellten deutsch-ausländischer Gemeinschaftsunternehmen sowie leitenden Angestellten und Personen mit unternehmensspezifischen Kenntnissen, die von ihrem deutschen Arbeitgeber ins Inland versetzt werden, sowie im Ausland beschäftigten Fachkräften für bis zu dreimonatige betriebliche Weiterbildungen im inländischen Unternehmensteil.
- Die Höchstdauer für die Beschäftigung der ausländischen Saisonarbeitnehmer wird von vier auf sechs Monate im Jahr verlängert.