Gerichtsgebäude

Ärztliche Zwangsmaßnahmen

Der Bundesgerichtshof hält die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig und hat deshalb die Regelung des § 1906 Abs. 3 BGB dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

In dem Ausgangsverfahren geht es um eine 63jährige Betroffene, die unter

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