Bundesfinanzhof

Stückzinsen aus Altanleihen

Auch Stückzinsen aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapieren („Altanleihen“) sind zu versteuern.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin im Januar 2008 festverzinsliche Wertpapiere erworben. Sie verkaufte die Papiere im Februar 2009 und

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