Jeder Erwachsene darf in Deutschland Feuerwerkskörper abfeuern – zumindest am 31. Dezember und am 01. Januar. Außerhalb von Silvester und Neujahr ist für das Abbrennen von Feuerwerk eine Sondergenehmigung erforderlich, die das zuständige Ordnungsamt erteilen kann. Doch gilt diese Regelung für jedwede Pyrotechnik? Nein, tatsächlich gibt es sogar mehrere Ausnahmen.
Welche Feuerwerkskategorien ganzjährig verkauft werden dürfen
Die Geschichte des Feuerwerks, wie wir es heute kennen, reicht laut Kulturwissenschaftlern nicht so weit zurück wie ursprünglich vermutet. Seine Hochzeit hatte das bunte Spektakel am Nachthimmel im 17. und 18. Jahrhundert. Bei höfischen Veranstaltungen galt es damals als eine Art Statussymbol.
Heute ist das sogenannte Böllern untrennbar mit der Silvesternacht verbunden. Doch auch abseits des Jahreswechsels dürfen Privatpersonen ohne Genehmigung Feuerwerkskörper online bestellen und abfeuern. Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer Bengalos und Raucherzeuger kaufen möchte, wendet sich an einen professionellen Händler, der nur CE-zertifizierte Produkte verkauft und diese entsprechend der geltenden Gefahrengutvorschriften versendet.
Das bedeutet, die Pyrotechnik gehört in eine stabile Innenverpackung und eine geprüfte Außenverpackung. Letztere muss mindestens die Ansprüche der Verpackungsgruppe II erfüllen. Auf der Versandverpackung sind folgende Hinweise Pflicht:
- die Bauartzulassung des Inhalts
- die UN-Nummer des Inhalts
- ein mindestens 100 × 100 Millimeter großer Gefahrzettel
- die offizielle Benennung des Inhalts in Deutsch und Englisch
Abseits von Silvester ist Pyrotechnik nur dann frei verkäuflich, wenn sie einer der folgenden Feuerwerkskategorien angehört:
F1
Das Kleinstfeuerwerk ist für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. In Sachen Gefahr und Lautstärke steht es deutlich hinter dem Feuerwerk F2 zurück, zu dem das Silvesterfeuerwerk gehört. Der Schallpegel beträgt im Abstand von einem Meter maximal 120 Dezibel. Zum Kleinstfeuerwerk zählen Wunderkerzen, Partyknaller sowie Tischfeuerwerk. Auch die bei Kindern beliebten Knallerbsen werden dieser Kategorie zugeordnet.
T1
Pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie dürfen ganzjährig von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Sie kommen in Bühnenshows, bei Film- oder Fotoaufnahmen als Spezialeffekte zum Einsatz. Zu ihnen zählen die sogenannten Bengalos, die auch als bengalisches Feuer bekannt sind.
P1
Pyrotechnik aus dieser Kategorie ist für Bühne und Theater zugelassen und zählt nicht zu den Feuerwerkskörpern. Gemeint sind etwa Rauch- und Schallerzeuger oder Anzündmittel. Die Produkte dürfen das ganze Jahr über verkauft werden, sofern die Käufer volljährig sind.
Darum ist Silvesterfeuerwerk abseits des Jahreswechsels tabu
Im Vergleich zum Kleinstfeuerzeug kann das Silvesterfeuerwerk bei falscher Handhabe beträchtliche Schäden anrichten. Zum sogenannten Kleinfeuerwerk gehören etwa:
- klassische Feuerwerksraketen
- das System- oder Batteriefeuerwerk
- die umstrittenen Böller
Ohne Genehmigung dürfen Privatpersonen das Silvesterfeuerwerk an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen eines Jahres erwerben – also vom 29. bis zum 31. Dezember. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, startet der Verkauf bereits am 28. Dezember.
Feuerwerkskörper dürfen und sollten nur in offiziellen Geschäften gekauft werden. Wichtig: Auf die CE-Zertifizierung und die Registrierungsnummer der Produkte achten.
Wer an illegales Feuerwerk gerät, riskiert gravierende Verletzungen:
- Knalltrauma, die zur Schädigung des Innenohrs führen können
- Verätzungen und Verbrennungen
- Atemnot und anhaltende Lungenschäden
Schlimmstenfalls droht durch das unbedachte Abbrennen einer Rakete der Verlust von Gliedmaßen. Auch können Umstehende geschädigt werden.
Aufgrund der Gefahren, die selbst von zugelassenem Kleinfeuerwerk ausgehen, ist das Abbrennen bundesweit stark reglementiert. Was über den Jahreswechsel erlaubt ist, kann nach Silvester Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
Bildnachweis:
- Feuerwerk: Nick











