Richterablehnung – und die Rechtsbeschwerde

Für das Verfahren über die Ablehnung von Richtern sieht das Gesetz eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht vor (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

Richterablehnung – und die Rechtsbeschwerde

Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht findet – anders als bei der Revision – keine Nichtzulassungsbeschwerde statt1.

Auch der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet2 und verfassungsrechtlich auch nicht geboten3.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. April 2018 – IX ZB 18/18

  1. BGH, Beschluss vom 16.11.2006 – IX ZA 26/06, WuM 2007, 41[]
  2. BGH, Beschluss vom 07.03.2002 – IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff[]
  3. vgl. BVerfGE 107, 395 ff[]

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