Unfallversicherung bei der Arbeitssuche

Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich unfallversichert, entschied jetzt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsuchende noch

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