Arzneimittel-Festbeträge in der Beihilfe

Das bis September 2012 geltende Beihilferecht des Bundes enthielt keine Rechtsgrundlage, welche die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel auf einen Festbetrag beschränkte.

In drei jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren sind die Kläger als Soldaten oder Beamten im Ruhestand Versorgungsempfänger, die

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Arzneimittelfestbeträge und die Beihilfe

Der Anspruch eines Bundesbeamten auf Beihilfe im Krankheitsfall wird durch die vom Bundesministerium des Innern bestimmten Festbeträge für Arzneimittel wirksam begrenzt.

Der Kläger des jetzt vom Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Falls, ein Bundesbeamter, beantragte Beihilfe zu Arzneimittelkosten von 135

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