Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben nach § 118 Abs 1 SGB III Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Nach § 129 Nr 2 SGB III beträgt das Arbeitslosengeld
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