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Bundesbahnbeamte – zu alt für die Bewerbung in die nächsthöhere Laufbahn?

Die Festlegung einer Altersgrenze für die nächsthöhere Laufbahn von Bundesbeamten durch bloße Verwaltungsvorschrift oder Rechtsverordnung ist verfassungswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) auf Antrag eines 61-jährigen Bundesbahnbetriebsinspektors im Wege

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Neue Bundeslaufbahnverordnung

Das Bundeskabinett hat heute eine neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht sind vielfältig:

1. Weniger Laufbahnen und Gleichstellung externer Ausbildungen

Bisher sind Bewerberinnen und Bewerber mit verwaltungsinternen Ausbildungen bevorzugt berücksichtigt worden. Es werden zunehmend aber auch Beschäftigte

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