Ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz setzt die Ausstattung mit einem Computer voraus. Das gilt auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder.
So das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall über die Ausstattung des Schulbezirkspersonalrats bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) mit Computern. Der Schulbezirkspersonalrat
Artikel lesen

