Jedem Mitglied des Schulbezirkspersonalrats seinen Computer

Ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz setzt die Ausstattung mit einem Computer voraus. Das gilt auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder.

Jedem Mitglied des Schulbezirkspersonalrats seinen Computer

So das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall über die Ausstattung des Schulbezirkspersonalrats bei der Niedersächsischen Landeschulbehörde (Regionalabteilung Osnabrück) mit Computern. Der Schulbezirkspersonalrat ist die den Schulpersonalräten übergeordnete Ebene der Personalvertretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine Mitglieder sind teilweise oder vollständig von ihrer Tätigkeit an den Schulen freigestellt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Osnabrück setze ein moderner Verwaltungsarbeitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraus. Das gelte auch für die Schulbezirkspersonalratsmitglieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Personalratsmitglieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Jedes Personalratsmitglied sei bei seiner Tätigkeit fortlaufend auf einen Computer angewiesen, um insbesondere eMail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken sowie im Internet zu recherchieren. Auch in der Landesschulverwaltung gehöre die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer zum Standard.

Daher hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass dem Schulbezirkspersonalrat für jedes Mitglied ein Personalcomputer zur Verfügung zu stellen ist.

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 15. April 2014 – 8 A 1/14