Die kommunale Neugliederung in Sachsen-Anhalt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungrecht der Gemeinden. Auch die Regelung zur Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte bei der Neugliederung im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz ist verfassungsgemäß.
Mit dieser Begründung hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die Kommunalverfassungsbeschwerde
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