Die Auflösung einer Gemeinde

Die kommunale Neugliederung in Sachsen-Anhalt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungrecht der Gemeinden. Auch die Regelung zur Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte bei der Neugliederung im Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz ist verfassungsgemäß.

Mit dieser Begründung hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die Kommunalverfassungsbeschwerde

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Neugliederung von Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Die Gemeinden Prittitz und Gröbitz sind durch die Zuordnung zur Einheitsgemeinde Stadt Teuchern nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt

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