Landgericht Hamburg

Handelsvertreter für langlebige Industriefußböden

Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen

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