Mitbestimmung bei den Lehrerkonferenzen

Die Maßnahme des Schulleiters, mit welcher er für die Präsenztage zur allgemeinen Lehrerkonferenz einlädt, den Beginn der Abteilungskonferenzen festlegt und anordnet, dass Teamabsprachen sowie Klassen- und Fachkonferenzen stattzufinden haben, ist als Aufteilung der Arbeitszeit für pädagogisches Personal nach § 86

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