Der unzulässige Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens

Wer­tet die Dienst­stel­le die Zu­stim­mungs­ver­wei­ge­rung des Per­so­nal­rats als un­be­acht­lich und wird durch rechts­kräf­ti­ge ge­richt­li­che Ent­schei­dung fest­ge­stellt, dass der Ab­bruch des Mit­be­stim­mungs­ver­fah­rens un­zu­läs­sig ist, so ist im An­schluss daran das Mit­be­stim­mungs­ver­fah­ren auf der Ebene, auf der es ab­ge­bro­chen wor­den ist, un­ver­züg­lich

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