Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE im Organstreit „Bahnimmobilien“ verworfen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besteht kein parlamentarisches Zustimmungsrecht des Deutschen Bundestaghes bei der Veräußerung von Vermögenswerten durch die Deutsche Bahn AG.
Vorgeschichte: Die Bahnreform
Im Zuge
Artikel lesen
