Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Beitragserhöhung

Ein Beschluss der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft zu einer Beitragserhöhung ist – sofern nicht eine gegenteilige allseits oder individuell wirkende Bedingung vereinbart ist – zu Lasten des zustimmenden Gesellschafters auch dann verbindlich, wenn nicht sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben, der Beschluss aber

Artikel lesen