Wann liegen qualifizierte Krankheiten bei Radarschädigung vor? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Landessozialgericht Baden-Württemberg eingehend beschäftigt:
Nach § 85 Abs. 1 SVG erhalten Soldaten wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung während ihrer Dienstzeit einen Ausgleich. Eine Wehrdienstbeschädigung ist gem.
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