Die Krankenkasse muss nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold einen Zuschuss für den Rollstuhlbasketball eines Querschnittgelähmten bezahlen
Ein Querschnittsglähmter kann nach dem Urteil des Sozialgerichts Detmold dauerhaft Anspruch auf finanzielle Förderung des Rollstuhlsports haben, wenn dies zur Unterstützung der medizinischen
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