Für einen Einsatz des Technischen Hilfswerks (THW) im Jahr 2006 besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung – weder aufgrund der Kostenregelung im THW-Gesetz, die erst 2009 in Kraft getreten ist, noch aufgrund der allgemeinen Vorschriften über die Auslagenerstattung bei Amtshilfe.
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