Die vom Treuhänder erteilte Vollmacht

Die bei Begründung einer Vereinbarungstreuhand im Treuhandvertrag übernommene Verpflichtung des Treuhänders, das Treugut jederzeit unentgeltlich auf den Treugeber zu übertragen, und die dem Treugeber hierzu vom Treuhänder erteilte Vollmacht erlöschen nicht bereits mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses auf Grund der

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Treuhand-Vollmachten in der Fondsgesellschaft

Der Bundesgerichtshof musste aktuell Stellung nehmen zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.

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