Herausgabe einer Wahlurne

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem stellvertretenden Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) der Universität Duisburg-Essen per einstweiliger Anordnung aufgegeben, die von ihm am 25. November 2011 in einem Wahllokal in Besitz genommene und einem Rechtsanwalt übergebene Wahlurne betreffend die Wahlen zum

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