Grenzen der Testamentsauslegung

Mit der Auslegung eines Testaments, nach welchem die Erbschaft gemäß dem „Berliner Testament einschließlich Wiederverheiratungsklausel“ erfolgen soll, hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen:

Im zu entscheidenen Fall war der Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der ersten, geschiedenen

Artikel lesen