2. Opferrechtsreformgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz knüpft an das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 an und sieht Änderungen in drei zentralen Bereichen vor:

1. Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren

  • Im Bereich der Nebenklage und
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Zweites Opferrechtsreformgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Der Entwurf schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, die Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren zu erweitern. Gleichzeitig sollen die Möglichkeit für

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