Der Deutsche Bundestag hat das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz knüpft an das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 an und sieht Änderungen in drei zentralen Bereichen vor:
1. Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren
- Im Bereich der Nebenklage und

