Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr nahezu gleichgeblieben.
Allgemeiner Überblick
Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 987 (2023: 977) Verfahren anhängig gemacht worden. Auch die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen gleichgeblieben (979 gegenüber 1027 im Vorjahr). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren entsprach damit annähernd der Vorjahreszahl (547 gegenüber 539 im Vorjahr).
Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:
| Jahr | Eingänge | Erledigungen | Anhängig am Jahresende |
| 2020 | 1.160 | 1.237 | 559 |
| 2021 | 1.084 | 1.059 | 584 |
| 2022 | 980 | 975 | 589 |
| 2023 | 977 | 1.027 | 539 |
| 2024 | 987 | 979 | 547 |
Beim Bundesverwaltungsgericht sind 59 Bundesrichterinnen und Bundesrichter tätig. Im statistischen Durchschnitt errechnen sich für das vergangene Jahr damit 16½ erledigte Verfahren je Richter.
Rechtsmittelverfahren
Revisionsverfahren
Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, gesunken: sie betrug durchschnittlich 13 Monate und 9 Tage gegenüber 14 Monaten und 17 Tagen im Jahr 2023. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr mit 14 Monaten und 24 Tagen ebenfalls leicht gesunken.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Gesamtdauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren zeigt die nachfolgende Übersicht:
| Jahr | Verfahrensdauer (Revisionsverfahren durch Urteil erledigt) |
| 2020 | 15 Monate 3 Tage |
| 2021 | 13 Monate 11 Tage |
| 2022 | 14 Monate 26 Tage |
| 2023 | 15 Monate 6 Tage |
| 2024 | 14 Monate 24 Tage |
Beschwerdeverfahren
Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegen:
Durchschnittlich waren sie in 5 Monaten und 2 Tagen. Im Jahr davor (2023) betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer nur 4 Monate und 14 Tage.
Von den Beschwerdeverfahren konnten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht –
- 35,3 % innerhalb von 3 Monaten
- und 66,7 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.
Erstinstanzliche Verfahren
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet gemäß § 50 Abs. 1 VwGO in den dort genannten Fällen im ersten und letzten Rechtszug. Im Jahr 2024 sind insgesamt
- 105 Klagen (2023: 92) und
- 44 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2023: 31)
eingegangen, für die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist. Die Verfahren betreffen insbesondere Infrastrukturvorhaben, Vereinsverbote und das Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Verfahren über Infrastrukturvorhaben
Im Jahr 2024 sind 66 Klagen zu Verfahren über Infrastrukturvorhaben eingegangen, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 26,9 % (2023: 52). Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 30 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden; eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um 66,7 % (2023: 18).
Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 19 (Vorjahr: 14), im Schienenwegerecht 11 (Vorjahr: 2), im Energieleitungsausbaurecht 32 (Vorjahr: 25), in Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz sind 3 (Vorjahr: 11) Klagen und im Recht des Baues von Wasserstraßen ist 1 Klage (Vorjahr: 0) eingegangen.
Die durchschnittliche Dauer der dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte betrug 8 Monate und 16 Tage und konnte damit erneut verkürzt werden.
Die Entwicklung der durchschnittlichen Dauer dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:
| Jahr | Verfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zugewiesen sind) |
| 2020 | 9 Monate 16 Tage |
| 2021 | 12 Monate 18 Tage |
| 2022 | 12 Monate 18 Tage |
| 2023 | 10 Monate 17 Tage |
| 2024 | 8 Monate 16 Tage |
Vereinsverbotsverfahren
Im Jahr 2024 sind in den Vereinsverbotsverfahren, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, 6 Klage eingegangen. Im Vorjahr 2023 waren es noch mehr, nämlich 15 Klagen.
Die durchschnittliche Dauer der Veinsverbotsverfahren betrug 8 Monate und 24 Tage.
Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht
In den Verfahren zum Wirtschaftsverwaltungsrecht, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2024 2 Klagen zum Energiesicherungsgesetz eingegangen.
Bildnachweis:
- Bundesverwaltungsgericht: Robert Windisch










