E-Scooter – darauf sollten Sie bei der Fahrt achten!

Die kleinen City-Flitzer sind in den skandinavischen Ländern kaum noch wegzudenken und seit dem 15. Juni 2019 durchqueren sie auch Deutschlands Straßengassen. Wovon wir sprechen? Einem E-Scooter natürlich!

E-Scooter – darauf sollten Sie bei der Fahrt achten!

Um damit legal auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein, gilt es ein paar Dinge zu berücksichtigen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen fünf Punkte, welche Sie bei der Fahrt mit dem kleinen Flitzer beachten müssen.

Die Jugend freut sich! Führerschein? Mindestalter?

Einen E-Scooter kaufen und los geht’s! Warte, was ist denn mit dem Führerschein? Fehlanzeige, eine Fahrerlaubnis wird für das cruisen mit dem E-Flitzer nicht benötigt, lediglich das Mindestalter von 14 Jahren ist einzuhalten.

Safety First – ohne Helm geht’s nicht?

Rechtlich gesehen besteht keine Helmpflicht. Ganz einfach aus dem Grund, dass die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist und somit aus dem Anwendungsbereich der Helmpflicht fällt.

Seien wir mal ehrlich? 20 km/h sind nicht ohne, daher ist es nur vernünftig einen Helm zu tragen.

Besteht die Pflicht, den E-Scooter zu versichern?

Die Antwort liegt in der „Verordnung für die Fahrzeugklasse der Elektrofahrzeuge“, diese sagt aus: Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr dürfen nur mit einer entsprechenden Versicherung genutzt werden.

Unter diese Verordnung fallen somit alle Elektroroller ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Beim Kauf eines solche Gefährtes ist darauf zu achten, dass dieses eine Betriebserlaubnis besitzt. Nur mit dieser lässt sich ein Fahrzeug versichern.

Kostenpunkt einer Versicherung?

Schwer zu sagen, die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen, bei vielen variiert der Preis je nach Alter des Fahrers. In der Regel zahlen jüngere Menschen weniger für eine Versicherungsplakette als ältere Personen. Für erfahrene Lenker über 23 Jahren ist es somit erheblich günstiger.

Ab auf die Piste – nur wo?

Natürlich sollten Sie nicht über den Fußgängerweg brettern, das sorgt nur für berechtigte Nörgler! Normalerweise dürfen E-Scooter auf dem Radweg bewegt werden. Sollte weit und breit kein Fahrradweg in Sicht sein, ist auf den abgegrenzten Radfahrstreifen der Fahrbahn zu wechseln.

Falls Sie beispielsweise über einen öffentlichen Platz müssen, achten Sie unbedingt darauf, dass eine Überfahrt erlaubt ist. Dazu sind Schilder „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zu beachten.