Die Rechtsform eines Medizinischen Versorgungszentrums

Die Umwandlung der Trägerin eines Medizinischen Versorgungszentrums von der Rechtsform einer GmbH in die Rechtsform einer GmbH & Co. KGaA hat keine zulassungsrechtlichen Auswirkungen.

Die Rechtsform eines Medizinischen Versorgungszentrums

Medizinische Versorgungszentren können sich nach dem Gesetz aller zulässigen Organisationsformen bedienen. Ist ein Plankrankenhaus Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums, kann es hierfür neben der Rechtsform einer GmbH oder Gesamthandsgemeinschaft auch die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH & Co. KGaA wählen.

Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine KGaA führt nicht zum Erlöschen des ursprünglich bestehenden und zum Entstehen eines neuen Rechtsträgers. Vielmehr besteht vor und nach dem Formwechsel ein und dasselbe Rechtssubjekt, nur in einer anderen „Hülle“

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.Dezember 2010 – S 1 KA 575/10