Der Sozialschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist auf einem soliden Niveau.
Zu diesem Ergebnis gelangt der vom Bundeskabinett verabschiedete Sozialbericht 2017. Diese Dokumentation der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats informiert über die zentralen sozialpolitischen Handlungsfelder in der laufenden Legislaturperiode. Ergänzt wird der Bericht mit einer ausführliche Bilanz zur Höhe der Sozialleistungen und ihrer Finanzierung. Dieses vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Sozialbudget bezieht sich nicht nur auf die Vergangenheit sondern wagt auch eine Prognose bis 2021 anhand einer Modellrechnung. Es werden die Einnahmen und Ausgaben der Sicherungssysteme aufgelistet und die Leistungen in Relation zur Wirtschaftskraft dargestellt.
Im Vergleich zu 2015 sind in 2016 die Sozialleistungen um ca. 33 Mrd. Euro auf insgesamt 918 Mrd. Euro gestiegen. Dabei fällt der Zuwachs höher aus als das Wirtschaftswachstum, denn das Verhältnis der Leistungen zum Bruttoinlandsprodukt – ist mit 29,3 % gegenüber dem Vorjahr (29,2 %) leicht gewachsen. Auch europaweit liegt Deutschland mit seiner Sozialleistungsquote leicht über dem EU-Durchschnitt (Angaben aus 2014). Der weitaus größte Anteil der Mittel wird zur Absicherung der zentralen Risiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Alter und Tod eingesetzt. Über 80 % der Sozialleistungen wird hierfür verwendet.
Doch auch dieser enorme Einsatz von Finanzmitteln kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine 100% soziale Absicherung durch den Staat nicht möglich ist. So kann trotz aller Reformen die gesetzliche Pflegeversicherung nicht jeden Pflegefall abdecken. Durch die in den letzten Jahren im Bereich der Pflege stark angestiegenen Kosten reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus der Pflegeversicherung nicht mehr aus. Eine ausreichende Versorgung des Pflegebedürftigen kann nicht sicher gestellt werden. Aufgefangen werden kann diese Versorgungslücke aber mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Ob ein Pflegefall eintritt, kann keiner voraussehen. Daher ist es um so wichtiger, frühzeitig an eine Vorsorge zu denken. Das Risiko, einmal pflegebedürftig zu werden, muss nicht heißen, auch eine Versorgungslücke akzeptieren zu müssen. Von Experten wird regelmäßig dazu geraten, möglichst frühzeitig sich für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu entscheiden. Denn ist erst einmal der Pflegefall eingetreten, kann dann der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung mit Schwierigkeiten verbunden sein. Darüber hinaus beseitigt ein frühzeitiger Abschluss nicht nur eine Versorgungslücke, sondern wirkt sich auch positiv auf die Beitragszahlung aus: Das Beitrittsalter der versicherten Person ist ein wesentliches Kriterium zur Berechnung des monatlichen Beitrags.
Die Angebote der diversen Pflegezusatzversicherung sind in Bezug auf Leistungen und Beiträge so unterschiedlich, dass ein Vergleich durchaus sinnvoll ist. Ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen kann sich lohnen.
In dem Sozialbericht 2017 wird darauf hingewiesen, dass bei der Prognose der Sozialleistungen bis 2021 die Sozialleistungsquote für das Jahr 2017 voraussichtlich um 0,5 % auf 29,8 % steigen wird. Zu diesem Anstieg haben neben gesetzlich geregelten Leistungsverbesserungen in verschiedenen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung u.a. auch die Neuregelung in der Pflegeversicherung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz 2016 beigetragen.
Nachdem zum 1. Januar 2015 das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) zur Ausweitung der Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte eingeführt worden ist, sind mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die bis dahin maßgebenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt worden. Damit wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das PSG II stellt eine grundlegende Reform im Bereich der Pflegeversicherung dar, mit der das Pflegesystem verbessert werden sollte. Aber die Reformen und Neuerungen machen eine private Pflegezusatzversicherung immer noch nicht überflüssig.











