Krankengeld ist die Entgeltersatzleistung, die die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen müssen. Diese Leistung ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Versicherte erhalten diese Zahlungen, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig oder in stationärer Behandlung sind und die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt.
In den ersten sechs Wochen einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten die Betroffenen zunächst ihr Gehalt von ihrem Arbeitgeber weiter. Danach zahlt die Krankenversicherung die Lohnersatzleistungen.
Der Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld entsteht mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dafür muss ein Arzt den Arbeitnehmenden ohne Unterbrechung immer wieder krankschreiben. Endet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, muss spätestens am nächsten Werktag die nächste Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.
Wann gibt es Krankengeld?
Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld sind:
- der Arbeitnehmende ist Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung
- ein Arzt bescheinigt die lückenlose Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind immer pünktlich bei der Krankenversicherung eingegangen
- der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist ein Versicherungsfall
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. In diesen Fällen zahlt das Jobcenter Hartz 4 an den Betroffenen aus. Wer familienversichert ist und während der Arbeitsunfähigkeit keinen Verdienstausfall hat, hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Im Fall eines Stellenwechsels gelten zusätzliche Regelungen.
Wie lange zahlt die Krankenversicherung?
Wer die ganze Zeit wegen derselben Erkrankung Krankengeld bezieht, erhält relativ lange diese Zahlungen. Innerhalb von 36 Monaten ist ein Bezug von Krankengeld über 78 Wochen oder 19,5 Monate möglich. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, an einem Stück krankgeschrieben zu sein.
Handelt es sich immer wieder um dieselbe Erkrankung, addieren sich die Zeiträume. Wichtig ist, dass die bescheinigte Erkrankung noch nicht ausgeheilt war.
Was passiert nach den 78 Wochen?
In den ersten sechs Wochen, während der Arbeitgeber noch zahlt, ruht der Leistungsanspruch. Er ruht auch, wenn der Betroffene Arbeitslosengeld bezieht oder in Elternzeit geht. In dieser Zeit gibt es kein Krankengeld. Die Leistungsdauer verkürzt sich auf 72 Wochen nach der Entgeltfortzahlung.
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- Stethoskop: Rohvannyn Shaw











