Bodensanierung anläßlich des Grundstückskaufs

Ist Gegenstand des Erwerbs ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber im Grundstückskaufvertrag zu dessen Sanierung, gehören die entstandenen Kosten nicht zur Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen war.

Bodensanierung anläßlich des Grundstückskaufs

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. März 2009 II R 62/06

Weiterlesen:
Anteilserwerb an einem Haubergkomplex