Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Rechte von Opfern sexueller Gewalt stärken will. Der Gesetzentwurf sieht vor, Missbrauchsopfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Auch die Verjährungsfristen für den Anspruch auf Schadensersatz ändern sich. Die neuen Regelungen sollen
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