Zum urbanen Leben gehört eine ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung, deren Beeinträchtigungen unvermeidbar und hinzunehmen sind. Das gilt auch für Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Ehepaares gegen den Bauträger abgewiesen und damit gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Im
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