Hält ein in den Bauvorlagen korrekt dargestellter Balkon den in § 5 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 LBO genannten Mindestabstand von 2 m zu der Nachbargrenze nicht ein, so ist der Abstandsflächenplan, in dem der Balkon nicht berücksichtigt wird,
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Hält ein in den Bauvorlagen korrekt dargestellter Balkon den in § 5 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 LBO genannten Mindestabstand von 2 m zu der Nachbargrenze nicht ein, so ist der Abstandsflächenplan, in dem der Balkon nicht berücksichtigt wird,
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Ist der Eigentümer eines Grundstücks auf Grund einer von seinem Rechtsvorgänger übernommenen Baulast verpflichtet, eine Bebauung des Nachbargrundstücks zu dulden, bei der sich die erforderlichen Abstandsflächen teilweise auf sein eigenes Grundstück erstrecken, kann er trotz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des
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Rechtsgrundlage für eine Festsetzung in einem Bebauungsplan, wonach Gebäude als Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig sind, ist § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO. § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO ist eine abschließende
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Für die Berechnung von Abstandsflächen bei Gebäuden, bei welchen Außenwände ganz oder teilweise fehlen, sind diese zu fingieren.
Bei einem Carport handelt es sich im Land Brandenburg um keine nach § 6 Abs. 10 Satz 1 BbgBO ausnahmsweise zulässige Grenzbebauung,
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