Hält ein in den Bauvorlagen korrekt dargestellter Balkon den in § 5 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 LBO genannten Mindestabstand von 2 m zu der Nachbargrenze nicht ein, so ist der Abstandsflächenplan, in dem der Balkon nicht berücksichtigt wird, unrichtig. Ein die Wirksamkeit der für das Vorhaben erteilten Baugenehmigung
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