Die Block­hüt­te an der Gartengrenze

Rechts­grund­la­ge für eine Fest­set­zung in einem Be­bau­ungs­plan, wo­nach Ge­bäu­de als Ne­ben­an­la­gen i.S.v. § 14 BauN­VO auf den nicht über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen un­zu­läs­sig sind, ist § 23 Abs. 5 Satz 1 BauN­VO. § 23 Abs. 5 Satz 1 BauN­VO ist eine ab­schlie­ßen­de Re­ge­lung für die Zu­las­sung von Ne­ben­an­la­gen i.S.v. § 14 BauN­VO

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Abstandsflächen beim Carport

Für die Berechnung von Abstandsflächen bei Gebäuden, bei welchen Außenwände ganz oder teilweise fehlen, sind diese zu fingieren. Bei einem Carport handelt es sich im Land Brandenburg um keine nach § 6 Abs. 10 Satz 1 BbgBO ausnahmsweise zulässige Grenzbebauung, wenn mit dem Gebäude auf Grund des weiteren auf dem

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