Für die Entwässerung von öffentlichen Straßenflächen darf keine Abwassergebühr erhoben werden.
Die Stadt Esslingen hatte im Jahr 2013 gegen den Landkreis Esslingen und das Land Baden-Württemberg Bescheide über die Festsetzung gebührenpflichtiger Flächen von Kreis- bzw. Landesstraßen zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr
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